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Regierungsratsbeschlüsse

Mit der Inkraftsetzung des Gesetzes über die Information und den Datenschutz (IDG) und der Verordnung auf 1. Oktober 2008 wurde das Öffentlichkeitsprinzip für die kantonale Verwaltung eingeführt. «Öffentlichkeitsprinzip» meint den freien Zugang zu amtlichen Dokumenten und das Recht jeder Person auf Einsichtnahme in Behördenakten, solange kein überwiegendes öffentliches oder privates Interesse an der Geheimhaltung für ein bestimmtes Dokument besteht. Damit sind auch die Entscheide des Regierungsrates grundsätzlich zugänglich zu machen.

Die Staatskanzlei publiziert neu die freigegebenen Regierungsratsbeschlüsse auf dieser Website. Die Auflistung ist nicht vollständig, weil einerseits ein Beschluss noch nicht ausgefertigt ist oder anderseits ein Beschluss nach wie vor nicht öffentlich ist, wie beispielsweise ein Rekursentscheid oder ein Personalgeschäft. Die Vorgehensweise und die Kriterien für die Veröffentlichung seiner Beschlüsse hat der Regierungsrat mit Beschluss vom 9. Dezember 2009 (RRB Nr. 1981/2009) festgelegt.

Regierungsratsbeschlüsse ab 1. Oktober 2008
Sichtbar sind hier die neusten 70 Beschlüsse. Frühere Beschlüsse (ab 1. Oktober 2008) können über die Suche aufgerufen werden (zur Suche).

Regierungsratsbeschlüsse vor dem 1. Oktober 2008
Einsicht in Regierungsratsbeschlüsse, die vor dem 1. Oktober 2008 gefasst worden sind, muss bei der Staatskanzlei beantragt werden.

RRB-Nr.
Sitzungsdatum
Titel
© 2008 Staatskanzlei des Kantons Zürich